Bundestag und Bundesrat einigen sich auf Gesetzesnovelle zum elektronischen Rechnungsversand.
Der Deutsche Bundestag hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Damit ist es künftig nicht mehr nötig, elektronisch verschickte Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Um als Empfänger einer solchen Rechnung die Vorsteuer geltend zu machen,
war dies seit 2002 so geregelt.
Künftig ist die „Übermittlung als schlichte E-Mail ohne Signatur“ ausreichend. Der Sage Signaturdienst, der E-Postbrief oder die DE-Mail werden also für den Rechnungsversand nicht benötigt. Nur der Empfänger muss durch ein „innerbetriebliches Kontrollverfahren“ einen „verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen“. Dies kann nach Vorstellung des Gesetzgebers „im Rahmen eines entsprechend eingerichteten Rechnungswesens“ geschehen. Auch besteht keine zusätzliche „Verpflichtung zur Dokumentation des Kontrollverfahrens“.
Damit setzt Deutschland eine Änderungsrichtlinie der EU vom Sommer 2010 in nationales Recht um. Wir erwarten, dass aufgrund dieser Vereinfachung die Zahl der elektronisch verschickten Rechnungen bald erheblich zunehmen wird. Daher müssen Sie sich als Unternehmen darauf vorbereiten, diese Rechnungen rechtssicher elektronisch aufzubewahren. Denn auch künftig ist deren Ausdruck für Archivierungszwecke nicht zulässig. Das "digitale Büro“ wird damit immer mehr zur Realität und die Einführung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) drängt sich quasi auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem passenden System für Ihre Software von Sage.
Das Bundesministeriums der Finanzen hat auf seiner Internetseite hierzu einen Frage/Antwort-Katalog veröffentlicht.















